![emobility_unlimited_960x600](/_next/image?url=https%3A%2F%2Ftheta.alphabet.com%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2022-08%2Femobility_unlimited_960x600.jpg%3Fv%3D1660635944&w=3840&q=75)
Schnellladestationen mit Fuhrparkförderung
Schnellladestationen für Ihren Fuhrpark mit attraktiver BMDV-Förderung
Schnellladestationen für Ihren Fuhrpark mit attraktiver BMDV-Förderung
Wer Elektromobilität erfolgreich in seinen Fuhrpark integrieren will, sollte auch an den Aufbau einer Ladeinfrastruktur am Standort denken. Als wichtiger Baustein für den effizienten und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer E-Fahrzeuge machen eigene Schnellladestationen das Laden einfacher, schaffen Kostentransparenz und erhöhen die Akzeptanz von Elektromobilität. Starten Sie jetzt damit und profitieren Sie von attraktiven staatlichen Fördergeldern. Wir unterstützen Sie dabei umfassend mit unserem Know-how beim Thema Förderungen, individuellen Ladelösungen und dem passenden Ökostrom-Angebot.
Ihre Vorteile
- Bis zu 30.000 Euro Förderung pro Ladepunkt
- Maximale Zuschusshöhe von bis zu 5 Mio. Euro
- Attraktive Argumente, um Ihre Fahrer von Elektromobilität zu überzeugen
- Wichtiger Schritt zum CO2-neutralen Fahren
- Alles aus einer Hand: Beratung, Planung und Implementierung
Ihr Partner für zukunftsfähige Ladelösungen
![alp_0091_ev_woman_charges_mini_24-01-01_960x600](/_next/image?url=https%3A%2F%2Ftheta.alphabet.com%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2022-08%2Falp_0091_ev_woman_charges_mini_24-01-01_960x600.jpg%3Fv%3D1660635153&w=3840&q=75)
Wussten Sie, dass Ihnen die
Smart Charging-Funktion
der Alphabet App das Laden und digitale Bezahlen ermöglicht?
In fünf einfachen Schritten zur Förderung:
Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen
Die Anschaffung und Installation von fabrikneuen Schnellladepunkten ab 50 kW Nennladeleistung inklusive der dafür notwendigen Anschluss- und Tiefbauarbeiten.
Ausschließlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunale Unternehmen und Einzelunternehmen und Freiberufler.
Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Es kann nur Schnellladeinfrastruktur gefördert werden, die über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Datum des Installationsprotokolls im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleibt und in Deutschland betrieben wird. Ausschließlich nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands mit einer Nennladeleistung von 50 kW und mehr.
Fabrikneuen Schnellladepunkten ab 50 kW Nennladeleistung inklusive der dafür notwendigen Anschluss- und Tiefbauarbeiten.
Ladestationen gelten als intelligent, wenn sie sich vernetzen lassen und in das Energieversorgungssystem eingebunden werden können.
Der Antrag kann auf der Website des PTJ beantragt werden:
![Mann mit Auto vor Haus](/_next/image?url=https%3A%2F%2Ftheta.alphabet.com%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2022-09%2Fa0301760_ret_1920x1200.jpg%3Fv%3D1662373813&w=3840&q=75)
Einfach die Voraussetzung zur Förderung schaffen mit 100% Ökostrom
Alphabet Ökostrom Broschüre
Gerne sind wir persönlich in Ihrer Region für Sie da.
![Frau mit Headset](/_next/image?url=https%3A%2F%2Ftheta.alphabet.com%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2022-08%2Fkontakt-gross_0.jpg%3Fv%3D1660062781&w=3840&q=75)