Schnellladestationen mit Fuhrparkförderung
Schnellladestationen für Ihren Fuhrpark mit attraktiver BMDV-Förderung
BMDV-Förderung für Schnellladesäulen
Die BMDV-Förderung ist eine attraktive Möglichkeit für Sie, sich bei der Anschaffung und Installation von Schnellladepunkten finanziell unterstützen zu lassen. Die Förderung ist speziell auf nicht öffentlich zugängliche und fabrikneue Ladesäulen ausgelegt. Übrigens: Der Strom für die Ladevorgänge muss aus erneuerbaren Energien stammen. Ihr Alphabet Ansprechpartner berät Sie im persönlichen Gespräch gern zum passenden Ökostromangebot, zum Prozess des Online-Antrags und natürlich zu allen weiteren Fragen rund um die Elektrifizierung Ihres Fuhrparks.
Ihre Vorteile
- Bis zu 30.000 Euro Förderung pro Ladepunkt
- Maximale Zuschusshöhe von bis zu 5 Mio. Euro
- Erleichtert und beschleunigt den Umstieg auf Elektrofahrzeuge
- Wichtiger Schritt zum CO2-neutralen Fahren
- Antragstellung bis einschließlich 01.11.2024 möglich
Ihr Partner für zukunftsfähige Ladelösungen
Wussten Sie, dass Ihnen die
Smart Charging-Funktion
der Alphabet App das Laden und digitale Bezahlen ermöglicht?
In fünf einfachen Schritten zur Förderung:
Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen
Die Anschaffung und Installation von nicht öffentlich zugänglichen, fabrikneuen Schnellladepunkten ab 50 kW Nennladeleistung inklusive der dafür notwendigen Anschluss- und Tiefbauarbeiten innerhalb Deutschlands. Voraussetzung ist außerdem das Laden mit Gleichstrom.
Private Unternehmen und öffentliche Kommunen. Zusätzlich können auch Unternehmen, die Ladeinfrastruktur betreiben wollen, einen Antrag stellen.
Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Es kann nur Schnellladeinfrastruktur gefördert werden, die über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Datum des Installationsprotokolls im Besitz des antragstellenden Unternehmens verbleibt und in Deutschland betrieben wird. Ausschließlich nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands mit einer Nennladeleistung von 50 kW und mehr.
Fabrikneue, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkten ab 50 kW Nennladeleistung, die das Laden mit Gleichstrom ermöglichen und auf betrieblich genutzten Flächen stehen – inklusive der dafür notwendigen Anschluss- und Tiefbauarbeiten.
Ausschließlich online. Der Antrag kann auf der Website des PTJ beantragt werden:
Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich.