Fahrzeugrückgabe
Alphabet steht Ihnen nicht nur anfangs, bei der Beschaffung Ihres Dienstwagens, 100-prozentig zur Seite. Sondern auch, wenn es heißt: Abschied nehmen von Ihrem Fahrzeug.
Fahrzeugrückgabe − Fair und Flexibel
Ihre Vorteile
- Maximale Transparenz und Fairness
- Sicherung des Qualitätsstandards durch einheitliche Begutachtung
- Zertifizierter Rückgabeprozess
- Einfache und bundesweit einheitliche Prozesse
- Von Anfang an klar definierte Bewertungskriterien
Prozess der Fahrzeurückgabe
Bei der Fahrzeugrückgabe wird zusammen mit dem Kunden bzw. dessen Beauftragten ein Rückgabeprotokoll erstellt und unterzeichnet. Anschließend wird von einer neutralen Sachverständigenorganisation eine detaillierte Fahrzeugbewertung vorgenommen.
Im Interesse maximaler Transparenz und Fairness handeln wir bei der Bewertung festgestellter Schäden getreu den Richtlinien führender Verbände. Grundlage hierfür ist der Leitfaden für die Fahrzeugrücknahme und Fahrzeugbewertung. In diesem Leitfaden werden typische Schadenbilder aufgezeigt und es wird eine Unterscheidung zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Gebrauchsspuren geschaffen. Die eindeutige Definition von akzeptabel und nicht akzeptabel erfolgt durch präzise Erläuterungen und durch aussagekräftige Bilder. Der Leitfaden dient als Qualitätsstandard für eine einheitliche Begutachtung von Leasing Rückgabefahrzeugen.
Der Gesamtzustand des zurückgegebenen Fahrzeugs wird auf Grundlage dieses Leitfadens beurteilt. Die erforderlichen Reparaturen werden wertmäßig erfasst und in einem Zustandsbericht mit Fotoanlage dokumentiert.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung
Qualitätsstandards im gesamten Rückgabeprozess
Checkliste zur Fahrzeugrückgabe
FAQ
- Alphabet Transportservice (kostenpflichtig) - Eigenanlieferung bei einer TÜV Süd Station - Eigenanlieferung bei einem Alphabet Logistikstandort - Eigenanlieferung bei einem Händler Eine Beschreibung der Rückgabevarianten finden Sie in unserer Broschüre.
Entnehmen Sie Hinweise zur Wertminderung den AGB.
Bitte rufen Sie Ihren Kundenbetreuer vor der Fahrzeugrückgabe an.
Grundsätzlich ja, es ist darauf zu achten, dass Herstellervorgaben eingehalten werden. Eine Reparatur ist jedoch nur bei Unfallschäden und Glasschäden zu empfehlen, da bei der Fahrzeugbegutachtung keine Reparaturkosten sondern der Laufleistung entsprechende Minderwerte angesetzt werden.
Nein, die Fahrzeuge werden mit Schäden vermarktet.
Die Versicherungen akzeptieren in der Regel keine Abrechnung von Glasschäden auf Grundlage eines Gutachtens (fiktive Abrechnung) nach der Fahrzeugrückgabe.